Dr. jur. Göhlich vertritt seine Mandanten seit mehr als 40 Jahren in Fragen des Erbrechts, des Familienrechts,
des Miet- und Grundstückrechts, des Vertrags- und Schadensersatzrechts, sowie des Verkehrs- und Arbeitsrechts.
Dr. Göhlich ist geprüfter Nachlasspfleger, zertifizierter Testamentsvollstrecker und Fachanwalt für Erbrecht.